Die folgende Garantie gilt für alle SIGLENT-Produkte, welche über SIGLENT Technologies in Europa und/oder von einem, von Siglent autorisierten Händler bezogen wurden. Produkte, welche außerhalb des SIGLENT-Netzwerks gekauft wurden, werden von den Handelsvertretern und nicht von SIGLENT Technologies betreut.
1. Die SIGLENT Technologies Garantie gilt für das Grundgerät und das entsprechende Zubehör in Material und Technologie innerhalb der Garantiezeit. SIGLENT garantiert während des betreffenden Zeitraums den kostenlosen Austausch oder die Reparatur von Produkten, welche als fehlerhaft eingestuft wurden.
2. Alle Siglent Messgeräte haben eine 3-jährige Garantie auf Teile und Arbeit, mit folgender Ausnahme: Für alle Zubehörteile und Batterien wird nur eine 1-jährige Garantie gewährt. In den oben genannten Zeiträumen werden Hard- und Softwarefehler, die aufgrund von Qualitäts- oder Verarbeitungsfehlern auftreten, nach Ermessen von Siglent, durch das SIGLENT Supportcenter oder einer autorisierten Wartungsabteilung kostenlos untersucht und repariert oder ersetzt.
3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des gültigen Kaufbelegs (Quittung oder Rechnung). Wenn die Rechnung nicht angeboten werden kann, gilt als Startdatum das Lieferdatum des Herstellers. Im Falle eines Verkaufs oder einer Produktübertragung durch den Erstkäufer an einen Dritten beträgt die Gewährleistungsfrist drei (3) Jahre oder ein (1) Jahr (siehe Nr. 2) ab dem Datum des Kaufs des Produkts durch den Erstkäufer von SIGLENT oder einem autorisierten Vertragshändler.
4. Für den Service innerhalb der Garantiezeit ist SIGLENT bestrebt, eine schnelle Abwicklung zu erreichen. Die angestrebte Reparaturzeit beträgt weniger als 10 Werktage. Für Reparaturen, welche diesen Zeitraum überschreiten, wird SIGLENT versuchen, ein entsprechendes Leihgerät zur Überbrückung des Servicezeitraums, zur Verfügung zu stellen. Die endgültige Verfügbarkeit der Leihgeräte liegt im Ermessen von SIGLENT. Die Transportkosten für die Rücksendung an den Kunden werden von SIGLENT übernommen. Falls ein Sondertransport erforderlich ist, wenden Sie sich bitte an das SIGLENT Reparaturcenter.
5. Die Garantie erlischt, wenn:
5.1 Unfallschäden während des Transports auftreten (bitte halten Sie hier Rücksprache mit der Versicherungsgesellschaft oder dem Transportunternehmen bezüglich einer Entschädigung).
5.2 Fehlfunktionen oder Schäden durch unsachgemäße Verwendung, gemäß den Warnhinweisen in der Produktdokumentation oder durch Verwendung oder Lagerung in einer Umgebung außerhalb der Grenzen der Spezifikation, entstehen.
5.3 Oberflächenschäden, durch von Menschen und/oder Maschinen verursachte Faktoren, wie z.B. Verbrennung, Verformung durch Gewalt, etc. entstanden sind.
5.4 die Geräte von Personen, welche nicht vom SIGLENT Reparaturcenter oder einer autorisierten Wartungsstelle stammen, geöffnet wurden.
5.5 irgendeine, nicht von Siglent autorisierte, Manipulation an der Produkthardware oder -software vorgenommen wurde.
5.6 Unfallschäden durch die Verwendung eines Netzkabels oder eines nicht von SIGLENT zugelassenen Netzteils entstanden sind.
5.7 Funktionsstörungen oder Schäden durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Blitzeinschläge usw. entstanden sind.
6. Wenn die erhaltenen Produkte die Garantiezeit oder die lebenslange Garantiezeit überschritten haben, wird SIGLENT weiterhin die entsprechenden Reparatur- und/oder Wartungsarbeiten durchführen. Die Eigentümer der Produkte sind jedoch für die Reparatur- und/oder Wartungskosten, die Rücksendekosten und alle zusätzlichen Kosten verantwortlich.
7. SIGLENT übernimmt eine partielle Wartungsverantwortung, die angemessen und handhabbar ist, und lehnt jede andere Verantwortung für Schäden ab, die durch die Fehlbedienung der Kunden verursacht wurden.
8. Produkte mit Fehlern, die nicht unter die Garantie fallen, sollten zur Reparatur zum SIGLENT Reparaturcenter transportiert werden. Der Absender trägt die Transportkosten.
9. Bitte wenden Sie sich an das SIGLENT Reparaturcenter, wenn Sie spezielle Wartungs- oder Serviceanforderungen haben.
10. Keine Haftung & keine Zusageklauseln. SIGLENT haftet nicht für unvermeidliche, indirekte oder zusätzliche Schäden der Produktkäufer oder der Drittanwender, die durch einen Produktmangel verursacht werden, wie z.B. Verlust der Rentabilität, Verlust von Vertriebsinvestitionen, Verlust des Geschäftsimages oder interaktionale Hindernisse für Unternehmen. Darüber hinaus haftet SIGLENT nicht für Mängel an anderen Geräten, Maschinerien oder Einrichtungen, die durch den Betrieb des Produkts verursacht werden.
Dies ist die vollständigste Version der Garantieerklärung von SIGLENT; diese Klauseln können andere mündliche oder schriftliche Versionen der Garantieerklärung ersetzen. Mit Ausnahme der oben beschriebenen Produktgarantie gibt SIGLENT keine zusätzliche Garantieerklärung, die über das hinausgeht, was in dieser Zusammenstellung beschrieben und beansprucht wird.
Die oben genannte Garantie gilt für Produkte, die von SIGLENT Technologies und seine autorisierten Händler verkauft werden. Jede andere Form der Garantie sollte hierauf basieren. SIGLENT-Technologies hat die endgültige Interpretationskraft bei allen Instandhaltungsangelegenheiten.